Rechtfertigen gefühlte Risiken staatliches Handeln?
(kig) Auch wenn aus wissenschaftlicher Sicht ein geringes gesundheitliches Risiko bei Lebensmitteln oder Produkten besteht, kann staatliches Handeln erforderlich sein. So lautete das einhellige Fazit der Referenten und der rund 200 Teilnehmer der Tagung „Rechtfertigen gefühlte Risiken staatliches Handeln?“.
Die Veranstaltung fand aus Anlass des 5-jährigen Jubiläums des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) am 7. November in Berlin statt. BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel gab in seiner Begrüßungsrede zu bedenken, dass nahezu jedes gefühlte gesundheitliche Risiko sehr schnell zu einem tatsächlichen Risiko werden kann. Neben der wissenschaftlichen Bewertung von Risiken und daraus abgeleiteten Maßnahmen müsse deshalb die offene und verständliche Risikokommunikation die dritte Säule beim Umgang mit Risiken sein. Ganz bewusst habe daher der Gesetzgeber neben der unabhängigen wissenschaftlichen Bewertung von Risiken auch die unabhängige Kommunikation der Ergebnisse in den Aufgabenkatalog des BfR geschrieben.
Redaktion
Diesen Artikel finden Sie in Ernährung – Wissenschaft und Praxis 10/2007 auf Seite 474 oder als PDF-Download im Kasten oben rechts.
