Präventionsbericht 2007
Rund 5,7 Mio. Menschennahmen 2006 an Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) teil, das sind 1,9 Mio. mehr als im Jahr zuvor. Die Ausgaben dafür beliefen sich auf mehr als 232 Mio. EUR. Das geht aus dem aktuellen Präventionsbericht 2007 hervor, den der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen (MDS) gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen am 9. Januar in Berlin vorstellte.
In dem jährlich erscheinenden Präventionsbericht dokumentieren die gesetzlichen Krankenkassen die von ihnen gemäß § 20 Abs. 1 und 2 (aktuell: §§ 20 und 20 a) Sozialgesetzbuch (SGB) V erbrachten Leistungen in der primären Prävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung. Die aktuelle Ausgabe für das Berichtsjahr 2006 zeigt, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihr Engagement seit der Wiedereinführung der Präventionsleistungen als Aufgabe der GKV erheblich ausgeweitet haben.
Lagen die Ausgaben im Jahr 2001 insgesamt noch bei 67 Mio. EUR, so stiegen sie 2006 auf 232 Mio. EUR an. Das sind pro Versichertem etwa 3,30 EUR und damit mehr als das gesetzlich vorgesehene Ausgabensoll von 2,74 EUR.
Von zentraler Bedeutung für die GKV ist, dass die Maßnahmen zielgerichtet erfolgen, einen hohen Qualitätsstandard aufweisen und zur Verbesserung der gesundheitlichen Chancengleichheit beitragen. Über Prävention und Gesundheitsförderung sollen – möglichst in Zusammenarbeit mit (und neben) vielen weiteren gesellschaftlich bedeutsamen Einrichtungen – Gesundheitspotenziale und -ressourcen Einzelner aktiviert sowie Rahmenbedingungen verbessert werden.
Für das Beispiel Schule bedeutet letzteres beispielsweise, dass Spielflächen geschaffen oder ausgewogene Schulmahlzeiten angeboten werden. Oberste Ziele aller Maßnahmen sind, das Wohlbefinden, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung des Einzelnen sowie die Beschäftigungsfähigkeit in der Bevölkerung zu stärken.
Zur Qualitätssicherung der Aktivitäten gilt seit 2000 eine für alle Kassenarten verbindliche Handlungsanleitung („Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung des § 20 Abs. 1 und 2 SGB V vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 10. Februar 2006“). Danach werden nur solche Aktivitäten unterstützt, die die im Leitfaden definierten Kriterien für die Maßnahmen und qualifikatorischen Anforderungen an die Anbieter erfüllen.
Im Vorfeld der Maßnahmen sind die jeweiligen Ziele festzulegen, so dass sich die erreichten Veränderungen zum Ende eines Kurses prüfen lassen. Ferner müssen sich die Aktivitäten auf die in der Praxis bewährten Handlungsfelder Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum beziehen.
Die Leistungen lassen sich dabei dem (nichtbetrieblichen) SettingAnsatz, dem individuellen Ansatz und dem der betrieblichen Gesundheitsförderung zuordnen. Im Folgenden stellen wir einige wesentliche Ergebnisse des aktuellen Präventionsberichts 2007 vor.
Redaktion
Diesen Artikel finden Sie in Ernährung – Wissenschaft und Praxis 02/2008 auf Seite 82 ff. oder als PDF-Download im Kasten oben rechts.
