Nach der Flut. Vom europäischen zum deutschen Lebensmittelrecht
Nach 50 Jahren Europäischer Gemeinschaft (EG) ist es mehr als deutlich: Lebensmittelrecht ist Europarecht. So wie die Flut das Wattenmeer bedeckt, hat das europäische
Lebensmittelrecht nach und nach das deutsche Lebensmittelrecht überspült. Mit Nachdruck und Beharrlichkeit ist es mittlerweile in die kleinsten Ritzen gedrungen und hat heimische Vorschriften überlagert, abgelöst und verdrängt.
Wie viele andere Bereiche ist auch das Lebensmittelrecht inzwischen weitgehend harmonisiert, d. h. europaweit vereinheitlicht. Heute sind rund 90% aller lebensmittelrechtlichen Bestimmungen europäischen Ursprungs. Die Folgen der Harmonisierung sind für jeden erkennbar, der mit Lebensmitteln zu tun hat, sie sind aber keineswegs immer leicht zu durchschauen. Verwirrende Begriffe, sich überschneidende und einander widersprechende Vorschriften, aber auch offenkundige konzeptionelle Schwächen mancher Gesetze führen dazu, dass das Lebensmittelrecht für viele Laien unübersichtlich wirkt und bisweilen Unverständnis hervorruft.
Dabei ist ein Grundverständnis hiervon unabdingbar, sofern man Lebensmittel rechtmäßig herstellen, verarbeiten, kennzeichnen, bewerben oder in den Verkehr bringen will. Die Entwicklung des europäischen Lebensmittelrechts, seine wesentlichen Grundprinzipien und einige charakteristische Beispiele jüngerer Rechtsetzung in dieser Materie sollen hier vorgestellt werden.
Korrespondierende Autoren: Dr. Moritz Andreas Hagenmeyer, Prof. Dr. Andreas Hahn
Diesen Artikel finden Sie in Ernährung – Wissenschaft und Praxis 01/2007 auf Seite 4 ff. oder als PDF-Download im Kasten oben rechts.