Nährwertprofile für mehr Verbraucherschutz

Im Rahmen des 3. BfR-Forums Verbraucherschutz „Nährwertprofile als Voraussetzung für Health Claims“ präsentierte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) am 23.04.2007 in Berlin-Marienfelde den rund 200 Teilnehmern sein Konzept für die wissenschaftliche Basis von Health Claims. Im Mittelpunkt stand dabei die Vorstellung und Diskussion der gemeinsam mit externen Experten erarbeiteten Position zu Nährwertprofilen.

Hintergrund

Seit dem 01.07.2007 gilt in der Europäischen Union (EU) die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel. Artikel 4 dieser Verordnung legt fest, dass die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen (Werbe)- Aussagen für Lebensmittel nur dann erlaubt ist, wenn diese wissenschaftlich abgesichert und in einer Positivliste enthalten sind. Zusätzlich muss das jeweilige Lebensmittel einem vorgegebenen Nährwertprofil entsprechen.

Die EU-weite Gesetzgebung bezieht sich sowohl auf die Werbung für Lebensmittel, die für Endverbraucher bestimmt sind, einschließlich der Abgabe in Restaurants, Krankenhäusern und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung, als auch auf die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln.

Die neue Verordnung soll Verbraucher vor Irreführung und Täuschung schützen und zu einer einheitlichen Regelung von Health Claims in den Mitgliedstaaten führen. Durch die gemeinschaftliche Positivliste werden in der gesamten EU die gleichen Standards gelten. Anders als bisher in Deutschland gilt dabei aber das Prinzip: „Was nicht erlaubt ist, ist verboten“. Die nährwertbezogenen Angaben, die in Europa zulässig sind, sind in einem Anhang zur Verordnung aufgelistet (vgl. Anhang).

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So können Verbraucher eigenverantwortliche Entscheidungen für eine gesunde und ausgewogene Ernährung treffen. Die Zeiten, in denen Süßigkeiten mit „enthalten wenig Fett“ beworben werden konnten, dürften dann vermutlich vorbei sein. Ein bisschen Geduld wird dem Verbraucher jedoch noch abgefordert: Bis 2009 soll die wissenschaftliche Basisarbeit auf europäischer Ebene geleistet sein. Solange dürfen die alten Aussagen weiterverwendet werden.
Korrespondierende Autorin: Dr. Gunda Backes (info@nutricomm.de)

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Diesen Artikel finden Sie in Ernährung – Wissenschaft und Praxis 05/2007 auf Seite 230 ff. oder als PDF-Download im Kasten oben rechts.

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