Wie sicher sind unsere Lebensmittel?

Informationen über den Zustand der in Deutschland angebotenen Lebensmittel finden sich im Jahresbericht Lebensmittelüberwachung, der die Ergebnisse der amtlichen Überwachung zusammenfasst. Diesen stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf der Basis der Kontrollergebnisse der Bundesländer zusammen, in deren Zuständigkeit die Lebensmittelüberwachung fällt. Der Bericht, der am 19. Juli veröffentlicht wurde, dient auch der Information innerhalb der Europäischen Union.

Hintergrund

In Deutschland ist die Lebensmittelüberwachung Aufgabe der Bundesländer. Diese bestimmen in eigener Verantwortung die zuständigen Behörden, organisieren den Vollzug und legen entsprechende Untersuchungsprogramme fest. Um einen einheitlichen bundesweiten Standard bei der Lebensmittelüberwachung und -sicherheit zu erreichen, bestehen Koordinierungsgremien der Bundesländer, u. a. die Länderarbeitsgemeinschaft Gesundheitlicher Verbraucherschutz. Außerdem haben sich Bund und Länder auf eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Überwachung verständigt.

Alle Betriebe, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände oder kosmetische Mittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen, werden regelmäßig überprüft. Die Auswahl der Betriebe und Proben erfolgt EUweit nach einheitlichen Grundsätzen und ist vor allem auf Betriebe und Lebensmittel gerichtet, von denen ein erhöhtes Risiko für den Verbraucher ausgehen kann.

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Aus der Zahl der Beanstandungen kann daher nicht auf die generelle Sicherheit der Lebensmittel und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in allen Betrieben geschlossen werden.

Die Häufigkeit der Betriebsüberprüfungen richtet sich also unter anderem nach Art und Produktionsumfang des Betriebs, den Erfahrungen der Lebensmittelüberwachung mit der Eigenkontrolle des Betriebs, Art (z. B. Haltbarkeit) und Herkunft der Erzeugnisse, Produkt-, Produktions- und Personalhygiene, Qualifikation und Anzahl des Betriebspersonals und natürlich auch nach Art und Anzahl der Verstöße des Betriebs gegen Rechtsvorschriften in der Vergangenheit. Werden akute Probleme bekannt, so erfolgen umgehend Kontrollen.
Korrespondierende Autorin: Sabine Fankhänel (sabine.fankhaenel@springer-gup.de)


Diesen Artikel finden Sie in Ernährung – Wissenschaft und Praxis 06/2007 auf Seite 258 ff. oder als PDF-Download im Kasten oben rechts.

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