U7a: Früherkennungsprogramm für Kinder wird ergänzt
(kig) Im Rahmen der Früherkennungsmaßnahmen für Kinder wird es künftig eine zusätzliche Untersuchung U7a im 34. bis 36. Lebensmonat als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung geben. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss am vergangenen Donnerstag.
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Die U7a stellt sicher, dass Kinder künftig ab der Geburt mindestens in jährlichem Abstand dem Arzt zur Früherkennung von Krankheiten vorgestellt werden können. Sie dient dabei unter anderem der möglichst frühzeitigen Erkennung von Sehstörungen bzw. deren Risikofaktoren. Ebenfalls soll sichergestellt werden, dass sonstige Auffälligkeiten möglichst frühzeitig entdeckt und behandelt werden können.
Das Kinderfrüherkennungsprogramm gehört seit 1971 zum Leistungskatalog der GKV. Zurzeit findet eine komplette Überarbeitung der dem Kinder-Früherkennungsprogramm zugrunde liegenden „Richtlinien zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres“ statt. Betroffen sind sowohl die Untersuchungsinhalte als auch die Abstände zwischen den jeweiligen Untersuchungen. Mit der U7a beinhaltet das Kinderfrüherkennungsprogramm insgesamt zehn ärztliche Untersuchungen, von denen die erste unmittelbar nach der Geburt erfolgt.
Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Beschlusstext und eine Beschlusserläuterung zu diesem Thema werden in Kürze im Internet unter www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zur-richtlinie/15/ veröffentlicht.
19.05.08
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss