Lebensmittel: Neue nährwertbezogene Angaben
(kig) Ende vergangener Woche veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA fünf weitere nährwertbezogene Angaben, die den Anhang der Health-Claims-Verordnung ergänzen.
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Festgelegt wurden die Bedingungen für die Werbung mit den Aussagen "Quelle von Omega-3-Fettsäuren", "Mit einem hohen Gehalt an Omega-3-Fettsäuren", "Mit einem hohen Gehalt an einfach ungesättigten Fettsäuren", "Mit einem hohen Gehalt an mehrfach ungesättigten Fettsäuren" und "Mit einem hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren".
Der Hinweis "Mit einem hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren" darf beispielsweise nur noch verwendet werden, wenn mindestens 70 Prozent der im Lebensmittel enthaltenen Fettsäuren ungesättigt sind und diese mindestens 20 Prozent der Energie des Produktes liefern.
Was zunächst sehr sperrig klingt, hat durchaus Vorteile: Der Verbraucher kann nun sicher sein, dass die entsprechend beworbenen Lebensmittel auch tatsächlich bestimmte Mindestmengen der beworbenen Nährstoffe enthalten. Auch ein Vergleich verschiedener Produkt untereinander wird dadurch vereinfacht.
Die neuen Zulassungen berücksichtigen eine Stellungnahme der EFSA zum Tagesbedarf an ungesättigten Fettsäuren. Angaben wie "Energiequelle" oder "reich an Kohlenhydraten" sind nicht in den Anhang der Verordnung aufgenommen worden. Sie dürfen daher künftig nicht mehr verwendet werden.
Seit Juli 2007 sind nährwertbezogene Angaben wie "fettarm", "zuckerfrei" oder "Hoher Gehalt an Vitamin C" nur noch erlaubt, wenn sie im Anhang der Health-Claims-Verordnung aufgeführt sind und die dort festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Durch diese Maßnahme sollen dem Verbraucher eine sachkundige Produktwahl erleichtert und gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Binnenmarkt geschaffen werden.
05.03.10
Quelle: EFSA/aid infodienst