Austausch inhalativer Antiasthmatika

(jup) Die Rabattverträge sorgen nach wie vor für Aufregung. Der neueste Fall: Patienten beschweren sich, weil bestimmte, vom Arzt verordnete Inhalatoren zur Asthma- und COPD-Therapie gegen rabattierte ausgetauscht werden. Nach den Arzneimittelrichtlinien des G-BA gelten inhalative Medikamente allerdings als nicht austauschbare Arzneiformen (siehe auch www.g-ba.de, Arzneimittelrichtlinie, zum Beispiel Beclometason).

Die Hersteller der Pulverinhalatoren Novolizer®, Astellas und MEDA, die mit verschiedenen Betasympatomimetika im Handel sind, haben ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die juristische Zulässigkeit des Austausches entsprechender Präparate prüft. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass der Austausch nicht rechtsmäßig ist. Als einen Grund führen sie an, dass unterschiedliche Arzneistoffformulierungen unterschiedlich dosiert sind, worauf in Fachinformationen extra hingewiesen wird. Der Austausch von Inhalationssystemen ist für den Patienten ein gesundheitliches Risiko und sollte nur unter ärztlicher Anleitung und pharmazeutischer Beratung erfolgen.

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