Antibiotika-Rezepte: Infektionen umfassend behandeln

Eine über das vorgelegte Rezept hinausgehende Beratung ist bei Antibiotika nur möglich, wenn die genaue Indikation bekannt ist. Daher ist es für Apotheker oder PTA wichtig, im Beratungsgespräch die Art der Erkrankung zu erfragen. Nur dann lassen sich zusätzliche kostenlose Tipps und Empfehlungen für weitergehende Behandlungsmöglichkeiten geben.

Eine junge Frau betritt die Apotheke und legt ein Rezept vor, auf dem Ciprofloxacin 250 mg Filmtabletten N1 verordnet sind. Die PTA, Frau Winter, überprüft zunächst im Verkaufsraum am Kassencomputer, ob es mit der Krankenkasse der Patientin einen Rabattvertrag über diesen Wirkstoff gibt. Da dies nicht der Fall ist, entscheidet sie sich für das Antibiotikum aus den drei preisgünstigsten Arzneimitteln, das in der Apotheke vorrätig ist.

Sie fragt die Kundin: „Ist das Rezept für Sie?“ Nachdem die Kundin dies bejaht hat, fragt sie weiter: „Hat der Arzt Ihnen gesagt, wie Sie die Tabletten einnehmen sollen?“ Die Kundin antwortet: „ Ich soll die Tabletten drei Tage lang nehmen. Morgens und abends je eine Tablette.“ Frau Winter bietet ihr an, diese Dosierung auf der Packung zu vermerken und gibt ihr noch folgenden Hinweis: „Nehmen Sie die Tabletten nicht zusammen mit Milchprodukten ein. Das vermindert die Aufnahme des Antibiotikums.“ Sie verabschiedet sich freundlich von der Kundin und wünscht ihr eine gute Besserung.

Durch die Rabattverträge der Krankenkassen mit den Herstellern der Arzneimittel ist das Beliefern der Rezepte eine zeitraubende Angelegenheit geworden. Frau Winter hat sich für eine kundenorientierte Vorgehensweise entschieden. Sie kontrolliert vorne am Kassencomputer, welches Arzneimittel sie abgeben darf.

Wichtig ist es, die Überprüfung im Computer zu kommentieren, damit die Kundin weiß, wieso die HV-Kraft nicht wie früher sofort im Hintergrund der Apotheke verschwindet, um die Arzneimittel zu holen. Apotheken mit Kommissionierautomaten kennen diese Vorgehensweise.

Frustrierend für die Kunden ist es, wenn vorhandene Arzneimittel zunächst mitgebracht werden und der Apothekenmitarbeiter, die -mitarbeiterin erst dann kontrolliert, was für diese Kasse abgegeben werden darf. Im ungünstigsten Fall sieht der Patient bei dieser Aktion, dass die Apotheke ein bestimmtes Arzneimittel hat, er es aber wegen bestehender Verträge nicht bekommt.

Dr. Lieselotte Hartmann (l.hartmann@redline-seminare.de)

Diesen Artikel finden Sie in APOTHEKE + MARKETING 02/2008 auf Seite 20 ff. oder als PDF-Download im Kasten oben rechts.

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