Hauptstadt-Notizen: Tütchenversand
Wissen Sie noch, wann Sie sich das letzte Mal so richtig geärgert haben? Ich kann mich noch genau daran erinnern. Es war am Nachmittag des 13. März exakt um 16.45 Uhr. Denn genau zu diesem Zeitpunkt verschickte die Deutsche Presseagentur (dpa) die Meldung, dass das Bundesverwaltungsgericht den „Tütchenversand“ à la dm-Märkte als eine „inzwischen verbreitete Form des Versandhandels“ genehmigt hat.
Jetzt ist es also höchst verwaltungsrichterlich amtlich, dass Arzneimittel keine höhere Bedeutung haben als Fotos. Es ist ja auch so simpel: Der Kunde steckt einfach sein Rezept im dm- Laden in einen Umschlag und kann dann nach drei Tagen eine Wundertüte mit Arzneimitteln abholen, ausgehändigt von einer hoffentlich freundlichen Drogeriemarktverkäuferin.
Die Apotheke als Kontonummer
Können das die Gesundheitspolitiker der SPD, der Grünen und auch der Union gewollt haben, als sie Ende 2003 dem Versandhandel zugestimmt haben? Wurden deswegen so vermeintlich hohe Anforderungen an die Versandapotheken gestellt? Und hat Stiftung Warentest diese Entwicklung im Sinn gehabt, als sie die Beratungsqualität der Online- Versender testete? Der dm-Kunde kommt bei diesem Verfahren noch nicht einmal pro forma mit einer Apotheke in Kontakt. Sie existiert für ihn nur als Kontonummer, auf die er die fälligen Beträge überweist – falls er nicht den bequemen Weg der Einzugsermächtigung wählt. Dem Missbrauch ist doch jetzt wirklich Tür und Tor geöffnet.
Vor diesem Hintergrund muss man sich fragen, ob eigentlich gesundheitspolitisch verantwortungsbewusste Entscheidungen, wie die wegen der Suizid-Gefahr geplante Änderung der Verschreibungsverordnung bei Paracetamol, überhaupt noch irgendeinen Sinn machen, wenn die Apothekenaufsicht durch das höchste deutsche Verwaltungsgericht so ausgehebelt wird. Denn prozessbeteiligt und damit unterlegen waren keine Apotheker, sondern die Stadt Düsseldorf. Wie muss sich eigentlich ein Pharmazierat bei der nächsten Revision fühlen, wenn er eine Apotheke rügt, weil nicht alle nach Apothekenbetriebsordnung notwendigen Handbücher verfügbar sind?
Politiker bleiben stumm
Aufgeregt habe ich mich übrigens auch darüber, dass zu diesem Urteil kein Kommentar aus der großen Berliner Politik kam. Auch drei Tage nach dem Richterspruch suchte man auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums danach ebenso vergeblich wie auf denen des Verbraucherschutzministeriums. Dabei war es gerade dessen Ressortchef Horst Seehofer, der auf dem außerordentlichen Apothekertag 2003 in Berlin so vehement gegen den Arzneimittelversand wetterte, um ihm wenige Monate später ausdrücklich zuzustimmen – natürlich unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Wo bleibt der Kommentar des obersten Verbraucherschützers jetzt?
Ungeplante Nebenwirkung?
Vielleicht haben diese Auswüchse aber auch etwas Gutes. Spätestens jetzt wird jedem klar, wie die Zukunft eines völlig deregulierten Arzneimittelvertriebs mit den dms und Schleckers dieser Republik aussehen würde. Und damit bekommen auch diejenigen Wasser auf die Mühlen, die wie das Land Nordrhein-Westfalen den Versand von rezeptpflichtigen Arzneimitteln über den Bundesrat wieder verbieten möchten. Sachsens Gesundheitsministerin Helma Orosz reagierte jedenfalls prompt. Beim Arzneimittelversand gehe es immer häufiger nur um den Preis – der Patientenschutz gerate dabei aus dem Blick, kritisierte die CDU-Ministerin, die zu den Verfechtern eines Versandhandelsverbotes gehört.
Das übrigens in seltener Einmütigkeit mit dem Bundeskriminalamt. Durch den Versandhandel sei die Gefahr durch gefälschte Medikamente stark angestiegen, bestätigte die Wiesbadener Behörde. Wenn diese Initiative durch das Leipziger Urteil neuen Schwung bekommt, hätten die Verwaltungsrichter vielleicht sogar unwillentlich Gutes getan. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Elmar Esser (elmaresser@e-zwo.info)
Diesen Artikel finden Sie in APOTHEKE + MARKETING 04/2008 auf Seite 21 oder als PDF-Download im Kasten oben rechts.
