Finanzen: Böses Erwachen auf der Bank

Die Rechnung ist eigentlich ganz einfach: Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, gerät die Kapitaldienstfähigkeit eines Apothekers in die Schieflage. Was kommt in dieser Situation auf ihn zu? Wie lässt sich dafür sorgen, dass es gar nicht so weit kommt? Unser Autor durchleuchtet die Problematik.

Die Zahlen, die ihm sein Kundenberater präsentiert, belegen es schwarz auf weiß: Harald M., Apothekeninhaber aus Hannover, hat im Verlauf des vergangenen Jahres offenbar mehr ausgegeben als eingenommen. Die Folge: Seine Kapitaldienstfähigkeit, also die Fähigkeit, seine Zins- und Tilgungsleistungen problemlos aus seinen Einnahmen zu finanzieren, befindet sich an einem kritischen Punkt.

Ohne strukturelle Verbesserungen in seinem Ausgabeverhalten, so lautete die eindeutige Botschaft des Bankmitarbeiters, sieht das Kreditinstitut keine Möglichkeit, der von M. beantragten Kreditverlängerung eines Apothekendarlehens zuzustimmen.

Kritische Ausgangssituation

M. hat die bisherigen, allerdings eher dezenten Hinweise seines Kundenberaters offenbar nicht sehr ernst genommen. Sonst wäre ihm aufgefallen, dass er bereits während des vergangenen Jahres einen Teil seiner betrieblichen Ausgaben über den Kontokorrentkredit finanzierte und diesen im Jahresverlauf von ursprünglich genehmigten 20 000 Euro auf nunmehr fast 50 000 Euro erhöhte. Da seine Bank dies trotz erwähnter Hinweise aber mitverantwortete, ging er stets davon aus, dass diese hoffentlich nur vorübergehende Liquiditätsschwäche keine Auswirkungen auf das Verhalten seines Kreditgebers haben würde.

Darüber hinaus tröstete er sich mit dem Gedanken, dass die Bank an den Kontoüberziehungen ja selbst kräftig mitverdiente: An ein klärendes Gespräch mit seinem Kundenberater dachte er deshalb nicht. Die Initiative zu diesem Gespräch ging deshalb von der Bank aus. Und in dessen Verlauf wurde M. mit dem bei Bankinstituten üblichen Formular konfrontiert, das seine Ausgabe- und Einnahmeseite nicht nur während der beiden letzten Jahre festhielt, sondern auch die Bankprognose seiner Kapitaldienstfähigkeit des laufenden und des nächsten Jahres wiedergab.

Die darin enthaltenen Zahlen wurden von der Bank auf der Basis der von M. und seinem Steuerberater regelmäßig eingereichten Unterlagen wie den regelmäßigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) und den Einkommensteuerbescheiden ermittelt. Nicht eindeutig zuzuordnende Auszahlungen wurden von der Bank als Privatentnahmen angesehen.

Michael Vetter (vetter-finanz@t-online.de)

Diesen Artikel finden Sie in APOTHEKE + MARKETING 05/2008 auf Seite 42 oder als PDF-Download im Kasten oben rechts.

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