Geringfügig Beschäftigte: Altersvorsorge als Gestaltungselement
Auf Grund ihres relativ geringen Einkommens haben geringfügig Beschäftigte im Allgemeinen auch nur wenige Möglichkeiten, privat für das Alter zusätzlich Vorsorge zu treffen. In der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben sie wegen des geringen Einkommens nur sehr geringe Altersversorgungsansprüche. Arbeitnehmer und Arbeitgeber können hier jedoch sehr wohl Lösungen finden.
Für viele Arbeitgeber wäre es durchaus wünschenswert, wenn ihre „geringfügig Beschäftigten“ etwas mehr arbeiten könnten, ohne ihre Sozialversicherungsfreiheit zu verlieren. Dieser Wunsch bietet zugleich einen Ansatz dafür, die Problematik der geringfügig Beschäftigten im Hinblick auf die Altersvorsorge zu lösen. Beispielsweise könnten die Beschäftigten mit ihren Arbeitgebern eine geringe Arbeitszeiterhöhung vereinbaren und im Gegenzug statt einer Lohnerhöhung einen Beitrag zu einer betrieblichen Altersversorgung erhalten.
Beide Seiten gewinnen
Der Arbeitgeber profitiert zunächst bereits davon, dass die Arbeitsstunden für die 400-Euro-Kräfte erhöht werden und damit die Produktivität der Mitarbeiter gesteigert wird. Vergütet wird diese erhöhte Arbeitszeit über einen Beitrag zu einer betrieblichen Altersversorgung. Dieser ist nicht zusätzlich mit Lohnnebenkosten belastet. Die Ersparnis beläuft sich immerhin auf 30 Prozent des Bruttogehaltes.
Neben der Erhöhung der Produktivität der einzelnen geringfügig Beschäftigten und der Ersparnis von Lohnnebenkosten hat der Arbeitgeber mithin den weiteren Vorteil, dass er damit besonders förderungswürdige geringfügig beschäftigte Mitarbeiter enger an das Unternehmen bindet und zusätzlich fördert. Last but not least beweist er darüber hinaus seinen Mitarbeitern, dass er sozial verantwortungsbewusst handelt.
Nelson Cremers (cremers@cremers-partner.de)
Diesen Artikel finden Sie in APOTHEKE + MARKETING 06/2008 auf Seite 41 f. oder als PDF-Download im Kasten oben rechts.
