Hauptstadt-Notizen: Vorgeplänkel

So richtig ruhig war die diesjährige parlamentarische Sommerpause eigentlich nicht. Mitte August schrieb die AOK neue Rabattverträge für das Jahr 2009 aus und erteilte damit dem Apothekermodell für Zielpreisvereinbarungen – zumindest vorerst – eine Absage. 64 Wirkstoffe mit einem Umsatzvolumen von 2,3 Milliarden Euro stehen ab sofort im Zentrum des Wettbewerbs der Generikahersteller.

Diesmal ist man bei der federführenden AOK Baden-Württemberg offenkundig darum bemüht, alles richtig zu machen und hat die Verträge auch europaweit ausgeschrieben. Das ist verständlich, denn eine weitere Panne kann und darf sich die AOK nicht mehr leisten. Dem Beobachter stellt sich aber schnell die Frage, ob es diesmal nicht des Guten zu viel ist.

Denn um dem Mittelstandsschutz gerecht zu werden, werden die AOKen in fünf gleich große Regionen, so genante Gebietslose, unterteilt. Für jedes Gebietslos soll nur ein Hersteller pro Wirkstoff den Zuschlag erhalten. Bei der bislang verfolgten bundesweiten Lösung waren es pro Wirkstoff, je nach Umsatz- und Absatzgröße, drei bis vier Unternehmen.

Die AOK verspricht sich davon, dass durch die Aufteilung in fünf Gebiete auch kleinere Unternehmen insbesondere die notwendigen Produktionskapazitäten eher bewältigen können. Da kann man nur hoffen, dass bei der Auswahl der Partner wirklich darauf geachtet wird, eine Neuauflage der Lieferengpässe des Jahres 2007 zu vermeiden.

Zielpreisvereinbarungen: keine wahre Alternative

Zumal die im Frühsommer noch hoch gehandelten Zielpreisvereinbarungen nicht wirklich zur Alternative stehen: Hier war es der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) der die arzneimittelpolitisch ruhige Phase in der Berliner Republik jäh mit der Vorstellung eines Rechtsgutachtens unterbrach. Nach Meinung der Gutachter von der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Bird & Bird verstößt das vom Deutschen Apothekerverband forcierte Modell nämlich gegen so genannte „beihilferechtliche“ Bestimmungen des Europarechts.

Das Honorar als Knackpunkt

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Im Kern geht es dabei um die von den Apothekern geforderte Honorierung in Höhe von 50 Euro-Cent pro Abgabe unter Zielpreisbedingungen. Diese seien, wenn sie von öffentlichen Auftragebern wie den gesetzlichen Krankenkassen gewährt wurden, europarechtswidrige Zuwendungen. Ohne dieses Honorar, so die Gutachter, wären Zielpreisvereinbarungen – würden sie europaweit ausgeschrieben – allerdings wohl rechtlich einwandfrei.

Ob sie dann aber auch auf Akzeptanz bei den Apothekern stoßen würden, darf allerdings zumindest bezweifelt werden. Vor dem Hintergrund neuer Rabattverträge stellt sich die Frage derzeit aber ohnehin nicht. Denn Zielpreise und Rabattverträge passen nicht zueinander. Die Kombination ist deshalb auch im Gesetz nicht vorgesehen.

Die wirklich wichtigen Entscheidungen stehen noch an

Wie auch immer diese Diskussion ausgeht: Im Grunde handelt es sich aus Apothekersicht dabei eher um ein Vorgeplänkel zu den wirklich wichtigen Entscheidungen, die bis zum nächsten Frühjahr zu erwarten sind. Ab Mitte September werden sich die Berliner Politiker nach der Bundesratsinitiative mit der Frage befassen, ob der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln wieder verboten werden soll.

Hier ist das Ergebnis zwar offen, doch ganz so schlecht, wie es einzelne Bundespolitiker glauben machen wollen, sieht es wegen der rigiden Haltung vieler Länder dabei auch nicht aus. Das gleiche gilt für das EuGH-Verfahren zum Fall des Fremdbesitzverbotes. Auch hier besteht angesichts der ordnungspolitisch stringenten Einstellung des zuständigen Generalanwaltes noch lange kein Grund, die Flinte vorschnell ins Korn zu werfen.

Ich jedenfalls bin sehr gespannt darauf, welche Signale hierzu vom Deutschen Apothekertag im September kommen. Und deshalb werde ich auf jeden Fall nach München fahren. Vielleicht sieht man sich!

Elmar Esser (elmaresser@e-zwo.info)

Diesen Artikel finden Sie in APOTHEKE + MARKETING 09/2008 auf Seite 21 oder als PDF-Download im Kasten oben rechts.

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