Hauptstadt-Notizen: Zu früh gefreut?
Bis vor kurzem war der Name Yves Bot in Deutschland ziemlich unbekannt. Spätestens seit dem 16. Dezember sollten ihn aber zumindest die Apothekerinnen und Apotheker kennen. Schon zweimal hat der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Sachen deutsche Apotheken plädiert. Einmal – in der Frage der krankenhausversorgenden Apotheken – ist ihm der EuGH bereits gefolgt.
Schließen sich die obersten europäischen Richter auch im Urteil zum Fremdbesitz an Apotheken Bots Auffassung an, bedeutet das weit mehr als nur das dann auch europarechtlich „genehmigte“ Verbot von Kettenapotheken in Deutschland. Denn Yves Bot hat in seinem Schlussantrag die grundsätzliche Frage aufgeworfen, ob Apotheken eher eine Einrichtung des Gesundheitswesens oder aber lediglich eine Handelsstufe sind.
Bots Plädoyer für den Heilberuf
Er stellt – genau wie der deutsche Bundesrat und die Bundesregierung – eindeutig den unabhängigen Heilberuf in den Vordergrund. Nur deshalb kommt er im Ergebnis zu der Feststellung, dass Deutschland wie viele andere EU-Mitgliedstaaten auch sehr wohl das Recht hat, Fremdbesitz an Apotheken zu verbieten.
Entschieden ist damit natürlich noch nichts, denn Bot ist kein Richter und hat auch nicht die Rolle eines Staatsanwaltes inne. Im europäischen Recht hat der Generalanwalt vielmehr die Position eines unabhängigen Sachverständigen, der den Gerichtshof berät.
Das allerdings so gut, dass die Kammer seinem Votum in 80 Prozent aller Fälle folgt – wie es zum Beispiel in Bots Expertise zur Rechtmäßigkeit der deutschen Beschränkungen für krankenhausversorgende Apotheken erfolgt ist. Es nutzt recht wenig, jetzt über den Ausgang des Verfahrens zu spekulieren. Klar ist aber, dass sich die Chancen für die Rechtmäßigkeit des Fremdbesitzverbotes deutlich verbessert haben.
Und man war sich doch so sicher …
Insofern ist Bots Votum auch eine herbe Niederlage für alle die, die bereits im Vorfeld auf dessen Fall gesetzt haben. Und das gilt beileibe nicht nur für Fritz Oesterle, der sich den DocMorris-Kauf sehr viel hat kosten lassen. Auch die Betreiber von System-Kooperationen haben von der Furcht vor der drohenden Kette profitiert. Denn diese sorgte auch hier für regen Zulauf.
Nur zwei Wochen vor der Veröffentlichung des Schlussantrag zeigte sich Dr. med. Thomas Kerckhoff, Geschäftsführer der zur Kohl-Gruppe gehörenden Avie sogar noch in einer Pressemeldung überzeugt davon, dass sich der Generalanwalt gegen das Fremdbesitzverbot aussprechen werde. Die Devise hieße dann, so der Meldungstext: „Sich organisieren oder die Apotheke schließen.“ Nichts ist weniger aktuell als die Meldung von gestern.
Dabei hätte Kerckhoff eigentlich vorsichtiger sein müssen. Denn der ehemalige Geschäftsführer des Bundesverbandes der Versandapotheken müsste sich im Grunde recht gut daran erinnern, dass sich der EuGH auch gegen eine komplette Liberalisierung des Versandhandels ausgesprochen hatte. Für Deutschland spielte das aufgrund der vorauseilenden Zulassung des Versandhandels allerdings keine Rolle mehr.
Freuen wir uns auf die neuen Argumente!
Ich bin gespannt darauf, wie sich all jene, die ihre Aktivitäten immer damit begründet haben, dass das Fremdbesitzverbot sicher fallen werde, sich jetzt aufstellen werden. Ginge es ihnen – wie immer behauptet – wirklich primär um die Zukunft der unabhängigen Apotheken, müssten sie Bots Votum eigentlich ebenso öffentlichkeitswirksam begrüßen. Bisher habe ich aus dieser Richtung nichts gelesen. Manchmal sagt Schweigen aber ja auch mehr als jedes noch so wohlfeil gewählte Wort.
Ulla Schmidt hat sich jedenfalls geäußert. Schon vor Bekanntwerden des Schlussantrages hatte sie noch einmal betont, dass die Bundesregierung keine Apothekenketten will. Darüber muss sie nun vielleicht ja gar nicht mehr erst nachdenken. Auf ein gutes 2009!
Elmar Esser (elmaresser@e-zwo.info)
Diesen Artikel finden Sie in APOTHEKE + MARKETING 01/2009 auf Seite 22 oder als PDF-Download im Kasten oben rechts.
