Direktmarketing und Datenschutz: Eine Gesetzesnovelle – und die Folgen für Apotheken
Vor dem Hintergrund diverser Datenskandale in jüngster Vergangenheit hat sich die Bundesregierung entschieden, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu novellieren. Die zu erwartenden Gesetzesänderungen dürften auch neues Denken und Handeln im Direktmarketing erforderlich machen. Unser Autor fasst zusammen, was dies für Apotheken bedeuten könnte.
Ob in Eigenleistung durchgeführt oder durch einen Service- Anbieter: Mittlerweile nutzen auch Apotheken das Direktmarketing als probates Mittel, um die Kundenfrequenz zu steigern und neue Kunden zu gewinnen. Deshalb wird die geplante Novellierung des BDSG auch für aktive Pharmazeuten von Bedeutung sein.
Schlüsselfaktor „Opt-In“
Spätestens im Juni 2009 soll die Novelle verabschiedet sein, am 1. Juli 2009 soll sie in Kraft treten. Betroffen sind vor allem die Vorschriften zur Übermittlung und Nutzung von personenbezogenen Daten zu Werbezwecken und für die Markt- und Meinungsforschung sowie der Adresshandel. Der Kabinettsentwurf zur Verschärfung des Bundesdatenschutzgesetzes fordert für volladressierte Mailings die Zustimmung (das „Opt-In“) des Empfängers zur Zusendung werblicher Kommunikation.
Bis dato ist es beispielsweise zulässig, an Privatadressen, die ausdrücklich nicht zum Kundenkreis gehören, Werbebriefe zu schicken, um Neukunden zu gewinnen. Diese Fremdadressen werden häufig in Form von aufbereiteten Listen bei qualifizierten Anbietern für eine Aktion gemietet und dürfen für personalisierte Werbezwecke verwendet werden.
Dirk Grasekamp (d.grasekamp@apoaktion.net)
Diesen Artikel finden Sie in APOTHEKE + MARKETING 06/2009 auf Seite 18 ff. oder als PDF-Download im Kasten oben rechts.
