Zertifizierte Fortbildung: Der Wirkstoff Ustekinumab

Pharmazeutische Technologie

Die Herstellung monoklonaler Antikörper erfolgt in vitro nach der Hybridom-Technik. Dafür wird zunächst das Versuchstier (häufig Maus oder Primat) mit dem aufgereinigten Antigen infiziert. Das Tier bildet infolge der einsetzenden Immunantwort polyklonale (d. h. gegen verschiedene Epitope der Antigenoberfläche gerichtete) Antikörper in den B-Zellen, welche sich in der Milz anreichern. Dabei produziert jede einzelne B-Zelle nur monoklonale (d. h. gegen dasselbe Epitop der Antigenoberfläche gerichtete) Antikörper.

Die aus der Milz isolierten B-Zellen werden mit Tumorzellen (Myelomazellen) zu so genannten Hybridomazellen fusioniert, um so beide Eigenschaften der Zellen, die Produktion von Antikörpern und das unbegrenzte Wachstum in Kultur, zu vereinen. Die von den unterschiedlichen Hybridomazellen produzierten Antikörper werden auf ihre Eigenschaften hin untersucht, und es wird die Hybridomazelle herausgesucht, die den gesuchten monoklonalen Antikörper produziert.

Durch Zellteilung werden dann aus der ursprünglichen Hybridomazelle identische Zellklone produziert, die alle in der Lage sind, den monoklonalen Antikörper zu bilden. Diese erhaltene Zelllinie kann aufbewahrt und bei Bedarf teilweise zur Produktion monoklonaler Antikörper verwendet werden. Bei den so gewonnenen Antikörpern handelt es sich jedoch zunächst um tierische, beispielsweise aus der Maus gewonnene so genannte murine Antikörper, die mit einer hohen Immunogenität behaftet sind.

In weiteren molekularbiologischen Verfahren werden daher möglichst viele Anteile durch humane Komponenten ersetzt und somit die Antikörper humanisiert. Rein humane Antikörper wie das Ustekinumab weisen keinerlei tierische Komponenten mehr auf.

Pharmaökonomische Aspekte

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Die Gruppe der Biologika stellt eine hoch wirksame, aber auch sehr hochpreisige Therapieoption dar. So nehmen die Jahrestherapiekosten der Psoriasis Größenordnungen zwischen 19 000 und 25 000 Euro an. Nach einer aktuellen Analyse der Arzneimittelverordnungsdaten gehören von den sechs teuersten Medikamenten, die zu Lasten der Krankenkassen verordnet wurden, allein fünf dieser neuen Wirkstoffklasse an (Arzneimittel-Report 2009, GEK).

Die Verordnungszahlen und damit die Arzneimittelkosten für Biologika sind in den letzten Jahren stark angestiegen, im Jahr 2008 um 43 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Verordnung eines Biologikums unterliegt jedoch strengen Regelungen. Zum einen fordert die enge Indikationsstellung, dass andere, für die jeweilige Psoriasisform etablierte und kostengünstigere Therapieformen entweder unwirksam, nicht verfügbar oder kontraindiziert waren oder wegen unerwünschter Arzneimittelwirkungen nicht verabreicht werden können.

Zum anderen ist das Wirtschaftlichkeitsgebot nach §12 SGB V zu beachten. Beide Aspekte zusammen bedeuten, dass vor der Behandlung mit Biologika ein Patient das gesamte, für mittelschwere bis schwere Psoriasis etablierte Therapiespektrum kostengünstigerer Behandlungsmaßnahmen bis zur mangelnden Wirksamkeit durchlaufen haben muss, soweit diese im Einzelfall nicht kontraindiziert sind. Die Verordnung von Biologika stellt daher hohe Anforderungen an die Dokumentation der Indikationsstellung durch den Arzt.

Dr. rer. med. Claudia Hübner (huebner_cl@web.de)

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