Erarbeitet und überfällig

Nach langen und mitunter zähen Verhandlungen war es am 21. Dezember dann endlich soweit: Eine unabhängige Schiedsstelle nach Paragraph 129 SGB V hat – trotz Intervention des Bundesgesundheitsministeriums, das sich noch eingemischt und gegen eine Reduzierung votiert hatte – beschlossen, den Apothekenabschlag für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel von derzeit 2,30 Euro auf 1,75 Euro abzusenken. Und zwar rückwirkend für das Jahr 2009.

Damit stehen jeder der rund 21 600 Apotheken im Lande nach Berechnungen der Treuhand Hannover über den Daumen 10 000 Euro zu, die – vorausgesetzt, die Entscheidung hält auch einer möglichen Klage der Kassen stand – noch im ersten Quartal des laufenden Jahres zur Rückzahlung kommen könnten. Das zumindest erhofft sich DAV-Geschäftsführer Karl-Heinz Resch.

Zwar lamentiert der GKV-Spitzenverband über die damit auf die Krankenkassen zukommenden Mehrbelastungen in Höhe von rund 330 Millionen Euro, die „den Portemonnaies der Beitragszahler“ entnommen werden müssten.

Und scheuen sich Politiker wie der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier, der noch dazu die offenbar „verrechnete“ Summe von 20 000 bis 40 000 Euro pro Offizin ins Gespräch bringt, nicht, über ein „millionenschweres Jahresendgeschenk“ für die Apotheker zu wettern.

Doch verkennt, wer sich so äußert, die in der Entscheidung berücksichtigten Mehrleistungen und -kosten, die die Rabattverträge den Apotheken beschert haben.

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Denn während diese den Kassen jährlich Einsparungen von rund einer Milliarde Euro verschaffen, sind die Mitarbeiter in den Apotheken damit beschäftigt, sich den Mund fusselig zu reden, um ihren Kunden zu erklären, warum sie ein anderes als ihr gewohntes Medikament bekommen.

Von Mehraufwand und Ausgaben in Administration und Lagerhaltung ganz zu schweigen. Die beschlossene Anpassung des „Großkundenrabatts“ ist somit nicht mehr als recht und billig.

Herzlichst

Karin Frese

stellv. Chefredakteurin (karin.frese@springer-gup.de)

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