Betriebsübergang II: Frühzeitig über Geld reden

Die rechtzeitige Planung der späteren Betriebsübergabe kann für Apotheker nicht nur aus erbrechtlichen Gründen, sondern auch vor dem Hintergrund der eigenen Kreditwürdigkeit äußerst wichtig sein. Schon deshalb sollte ein entsprechender Wechsel in der Inhaberschaft frühzeitig durchdacht werden. Welche Punkte hierbei wichtig sind, behandelt der folgende Beitrag.

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Die Information war eher lapidar und wurde von Rüdiger S., einem Apotheker aus Bremen, fast übersehen: Auf seinem aktuellen Kontoauszug wurde ihm mitgeteilt, dass der Zinssatz des Überziehungskredites auf seinem Geschäftskonto „mit sofortiger Wirkung“ von bisher neun Prozent auf nun zwölf Prozent erhöht werde.

S. konnte sich nicht erinnern, jemals eine derartige Erhöhung während der langjährigen Zusammenarbeit mit seiner Hausbank erlebt zu haben.

Das Nachfolgekonzept als Zukunftssicherung

Nach Rücksprache mit dem für ihn zuständigen Kundenberater erhielt er die Information, dass diese Erhöhung „wegen des fehlenden Konzeptes zu seiner in rund einem Jahr geplanten Geschäftsübergabe an seinen Sohn erfolgte“.

Der Bankmitarbeiter zitierte aus einem Aktenvermerk, den er nach dem letzten Gespräch mit S. angefertigt hatte. Darin heißt es, dass S. davon in Kenntnis gesetzt wurde, „dass die Bank als Kreditgeber kurzfristig ein entsprechendes Übergabekonzept erwartet, um die spätere Rechtsnachfolge vor allem vor dem Hintergrund der Gesamtverbindlichkeiten des Apothekenbetriebes geklärt zu sehen“.

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Teure Investition
Diese Gesamtverbindlichkeiten von rund 200 000 Euro sind auf eine kürzlich erfolgte Betriebserweiterung zurückzuführen, die neben dem Kauf des bisher gemieteten Gebäudes zusätzliche Investitionen für die Geschäftsausstattung erforderte. Die Bank, das bestreitet S. übrigens auch nicht, hat die damit verbundene, erhebliche Erhöhung des Kreditumfanges unter anderem von einem schlüssigen Nachfolgekonzept abhängig gemacht.

Dies ist auch Teil des Darlehensvertrages, den S. natürlich längst unterschrieben hat. Anzunehmen ist, dass dieser wichtige Punkt von S. bisher nicht mit der eigentlich gebotenen Aufmerksamkeit realisiert wurde, sonst hätte er sich vermutlich längst mit Unterstützung seines Steuerberaters um das erwartete Nachfolgekonzept bemüht.

Dies gilt umso mehr, da der Sohn von S. bei einem Apotheker in einer Nachbarstadt tätig und daher für die Nachfolge seines Vaters eigentlich bestens vorbereitet ist.

Michael Vetter (vetter-finanz@t-online.de)

Diesen Artikel finden Sie in APOTHEKE + MARKETING 03/2010 auf Seite 38 f. oder als PDF-Download im Kasten oben rechts.

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