Taugt die Lebensversicherung als Kapitalanlage?
Oft werden im Zuge betrieblicher Investitionen oder im Zusammenhang mit dem Kauf eines Unternehmens Kapitallebensversicherungen abgeschlossen mit dem Ziel, die zukünftige Versicherungssumme dafür zu verwenden, aufgenommene betriebliche Darlehen in einer Summe zu tilgen. Welche Berechnungen sind bei solchen Überlegungen anzustellen?
Der steuerliche Effekt einer Kapitallebensversicherung liegt im Zusammenhang mit betrieblichen Investitionen darin, dass das zugrundeliegende Investitionsdarlehen als so genanntes endfälliges Darlehen erst am Ende der Laufzeit in einer Summe getilgt wird und die zwischenzeitlich aufgelaufenen Darlehenszinsen als betriebliche Zinsen voll abzugsfähig sind.
Die Praxis zeigt aber, dass viele Unternehmer nach einigen Jahren, Steuerersparnis hin oder her, letztendlich lieber schuldenfrei sein wollen. Aus diesem Grunde entschließen sie sich oftmals dazu, das Darlehen vorzeitig durch freiwillige Tilgungen bei der Bank abzulösen.
In diesen Fällen stellt sich dann die Frage, was mit der Kapitallebensversicherung geschehen soll. Soll sie am Lebensversicherungszweitmarkt verkauft werden? Soll man sie kündigen? Ist es nicht viel sinnvoller, lediglich eine Beitragfreistellung zu vereinbaren und die Versicherung bis zu ihrem vereinbarten Ende weiterlaufen zu lassen? Diese Fragen lassen sich anhand eines Praxisbeispiels besser beantworten.
Der Praxisfall
Apotheker Sorglos hat im Zusammenhang mit dem Erwerb seiner Apotheke vor 13 Jahren eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, die am 1. Dezember 2017 (Vertragsende) einen Betrag in Höhe von 2 150 000 Euro auszahlt. Diese Summe stellt den ehemaligen Kaufpreis für seinen Apothekenbetrieb dar.
Desweiteren hat Sorglos ein Jahr nach Übernahme der Apotheke wesentliche Investitionen in eine neue Einrichtung, den Umbau der Apotheke sowie in ein Zyto-Labor vorgenommen. Alles in allem hat er rund eine Million Euro in seinen Betrieb gesteckt.
Auch hierfür hat er eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen – ebenfalls zur Rückführung des dahinterstehenden Darlehens. Die Auszahlungssumme soll bei etwa einer Million Euro liegen und wird im Jahr 2016 fällig.
Unterschiedliche Möglichkeiten prüfen
Mit seiner finanzierenden Bank hatte Apotheker Sorglos vereinbart, dass die benötigten Darlehen für den Erwerb der Apotheke sowie für die Erweiterungsinvestitionen in Höhe von insgesamt 3,15 Mio. Euro zwischenzeitlich auch durch freiwillige Tilgungen ablösbar sind. Diese Möglichkeit hat er auch in Anspruch genommen. Die Darlehen sind also getilgt, und Herr Sorglos möchte sich nun darüber informieren, inwieweit es nicht viel sinnvoller ist, das momentan in den abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen angesammelte Versicherungskapital in andere Anlageformen umzuwandeln.
Nelson Cremers (cremers@cremers-partner.de)
Diesen Artikel finden Sie in APOTHEKE + MARKETING 04/2010 auf Seite 40 f. oder als PDF-Download im Kasten oben rechts.
