Diebstahl: Was tun bei unehrlichen Mitarbeitern?

Auch im Apothekenbereich kommen Eigentumsdelikte und andere Straftaten vergleichsweise häufig vor. Denn der hohe Bargeldverkehr und mitunter auch das Warenangebot mögen Mitarbeiter mit (latent) kriminellem Potenzial zu Fehlverhalten verführen. Welche möglichkeiten der Prävention von und Reaktion auf solche Vergehen es gibt und welche Methoden rechtlich abgesichert sind, um Verdachtsmomente zu bestätigen oder auszuräumen, zeigt unser Beitrag.

© Robert Byron / fotolia.com

Die PTA Frau Müller verkauft einer Patientin Medikamente im Wert von 280 Euro. Als sie sich unbeobachtet fühlt, storniert sie die getätigten Verkäufe im Kassensystem, nimmt das Geld wieder aus der Kasse und steckt es ein. Die nächste Kundin löst ein Privatrezept in Höhe von 150 Euro ein. Frau Müller verbucht den Vorgang als Kassenrezept, legt lediglich fünf Euro Rezeptgebühr in die Kasse und lässt 145 Euro in ihrem Portemonnaie verschwinden.

Diebstahl bzw. Vermögensdelikte, begangen durch Mitarbeiter, sind leider – nicht nur in der Apotheke – ein altes, aber auch sehr aktuelles Thema. Eine Umfrage ergab schon im Jahr 2000, dass knapp 20 strafbare Handlungen pro tausend Belegschaftsmitglieder aufgedeckt worden sind. Die Dunkelziffer liegt jedoch weitaus höher.

In der Presse sind zurzeit die so genannten Bagatelldiebstähle ein populäres Thema. In einem jüngeren Fall haben Kassiererinnen in einem städtischen Wormser Schwimmbad die fristlose Kündigung erhalten, weil sie in einer Kaffeekasse 34 Euro gesammelt hatten. Weiterhin sollen sie Fundsachen von Schwimmbadgästen unterschlagen haben.

Über diesen so genannten Bagatelldiebstahl kann man politisch trefflich streiten. Leider geht es bei Diebstählen von Mitarbeitern im Apothekenbereich häufig um weitaus größere Summen; Bagatelldiebstahl dürfte hier die Ausnahme darstellen. Häufig werden diese Diebstähle und Unterschlagungen durch den Arbeitgeber erst dann bemerkt, wenn sie einen Umfang angenommen haben, der sich auf den betrieblichen Rohertrag auswirkt.

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Insofern soll unser Beitrag nicht nur den Umgang mit unredlichen Mitarbeitern erläutern, sondern auch geeignete Präventionsmaßnahmen und deren Zulässigkeit (Videoüberwachung, etc.) untersuchen.

Prävention und Mitarbeiterkontrolle

Sicherheitsanalyse

Zunächst gilt es, die eigene Apotheke zu analysieren und festzustellen, ob überhaupt eine Gefährdung durch Diebstähle oder Unterschlagungen von den Mitarbeitern zu erwarten ist. Fest steht, dass der extrem hohe Bargeldverkehr und mitunter auch die Apothekenware einen Anreiz für (latent) kriminelle Mitarbeiter darstellt.

Zunächst sollte man also nach Anhaltspunkten für mögliche Vermögensdelikte suchen. Wie erwähnt, kann ein extrem hoher Wareneinsatz unter anderem auch durch kriminelle Handlungen verursacht worden sein.

Martin Hassel | martin.hassel@drschmidtundpartner.de

Diesen Artikel finden Sie in APOTHEKE + MARKETING 06/2010 auf Seite 8 ff. oder als PDF-Download im Kasten oben rechts.

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