Rollenverteilung im Kreditgeschäft

Die internen Rollenverteilungen im Kreditgeschäft der Banken sind für Apotheker – wie für alle Kunden – nicht immer leicht zu verstehen. Waren Verhandlungen, beispielsweise über Finanzierungsverlängerungen, gestern noch mit dem persönlichen Betreuer unbürokratisch möglich, kann sich das morgen grundsätzlich geändert haben. Worauf im Umgang mit Kreditinstituten geachtet werden muss, fasst unser Autor zusammen.

© Barbara Reddoch / fotolia.com

Keine Begründung, nur ein eher lapidarer Ausdruck des Bedauerns: So liest sich die schriftliche Ablehnung der seit Beginn der Geschäftsbeziehung einmal im Jahr üblichen Bitte von Apotheker Rüdiger Paschke, seinen Überziehungskredit auf dem Geschäftskonto für vier Monate von 25 000 Euro auf 45 000 Euro zu erhöhen.

Zum Hintergrund: Paschke nimmt seinen Überziehungskredit vor allem wegen Sonderzahlungen an die Mitarbeiterinnen und größerer Apothekenrechnungen häufiger in Anspruch und benötigt dafür regelmäßig einen zusätzlichen Finanzierungsspielraum. Während der vergangenen Jahre hat es diesbezüglich nicht ein einziges Mal Probleme mit dem von Anfang an für ihn zuständigen Bankmitarbeiter gegeben.

Nachdem die befriedigende Bonität des Apothekers zu Beginn der Geschäftsverbindung zunächst anhand der wirtschaftlichen Zahlen des Unternehmens und der folgenden, im Monatsrhythmus erstellten betriebswirtschaftlichen Auswertungen festgestellt und immer wieder bestätigt wurde, erfolgten die weiteren vorübergehenden Erhöhungen des Kreditrahmens fast wie ein „Dauerauftrag“.

Einmal im Jahr vom Steuerberater angefertigte Liquiditäts- und Rentabilitätsprognosen unterstützten die Bankeinschätzung. In dem nun wider Erwarten ablehnenden Schreiben von der Bank wurde die fehlende Begründung durch einen Allgemeinplatz ersetzt: „… dass sich das Kreditmanagement derzeit nicht in der Lage sieht, einer erneuten Ausweitung der Kreditverbindlichkeiten zuzustimmen.“

Bankinterne Interessenkonflikte

Einmal abgesehen davon, dass es zwischen Rüdiger Paschke und seinem An-sprechpartner in der Bank bisher üblich war, Probleme zunächst telefonisch zu besprechen, wunderte sich der Apotheker über die offenbar geänderte Zuständigkeit: Während sein bisheriger Kundenberater eigener Auskunft zufolge zum Bankenvertrieb gehört, ist nun offenbar das Kreditmanagement zuständig, wie aus dem Schreiben hervorgeht.

Michael Vetter | vetter-finanz@t-online.de

Diesen Artikel finden Sie in APOTHEKE + MARKETING 07/2010 auf Seite 40 f. oder als PDF-Download im Kasten oben rechts.

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