Personalkosten ohne juristische Scherereien senken
Etliche Apotheken leiden unter immer kleiner werdenden Margen. In dieser Situation machen sich viele Inhaber darüber Gedanken, wie sie Kosten straffen können. Eine naheliegende Idee ist es, bei den Personalkosten zu sparen. Sowohl menschlich als auch juristisch betrachtet, ist dies jedoch ein heikles Unterfangen.
Die ökonomisch negativen Auswirkungen des GKVWettbewerbsstärkungsgesetzes und die Nachwirkungen des AVWG zwingen viele Apothekeninhaber dazu, im Personalbereich Kosten einzusparen. Personalkosten sind der größte Kostenblock – womit Apothekenleiter auch die höchsten Einsparungen erzielen können. Dabei stellt sich die Frage, wie Apothekenleiter Änderungspläne im Personalbereich unter arbeitsrechtlichen Aspekten umsetzen können: Welche Vorgehensweise ist in welcher Konstellation risikolos? Und wie schnell lassen sich Personalkosten reduzieren?
Personalkosten risikolos reduzieren
Fall 1: Beim jährlichen Bilanzgespräch rät der Steuerberater dem Inhaber der Markt-Apotheke dringend, bis zum Ende des Kalenderjahres seine Personalkosten zu reduzieren. Einsparziel sind 45 000 Euro pro Kalenderjahr. Zunächst steht der Apothekenleiter vor der schwierigen Frage, in welchem Bereich er Personalkosten einsparen könnte. Eine Analyse der Personalplanung ist die Voraussetzung für eine Antwort auf diese Frage. Zeigt sich dabei, dass beispielsweise im HV-Bereich oder im Backoffice viele Arbeitsstunden durch einen gewissen Leerlauf gekennzeichnet sind, sollten diese konsequent verringert werden. Die eingesparten Personalstunden lassen sich in der Regel durch einen optimierten Personaleinsatz kompensieren.
Martin Hassel
Diesen Artikel finden Sie in APOTHEKE + MARKETING 07/2007 auf Seite 26 ff. oder als PDF-Download im Kasten oben rechts.
