Steuerfall des Monats: Neue Spielregeln für Lebensversicherungen

Ab dem 1. Januar 2009 kommt es durch die Einführung der so genannten Abgeltungssteuer zu gravierenden Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalanlagen. Die neue Rechtslage gilt auch für momentan bestehende Lebensversicherungsverträge, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden sind und die nicht vor dem Jahr 2009 fällig oder gekündigt werden.

Steuerfall des Monats

Grundsätzlich ist zwischen Versicherungsverträgen zu unterscheiden, die vor 2005, und solchen, die erst ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden.

Vertragsabschluss vor 2005: Diese so genannten Altverträge sind von der neuen Abgeltungssteuer ab 2009 nicht betroffen. Bei Kündigung, Fälligkeit oder Verkauf der Versicherungsverträge sind die Erträge steuerfrei. Lediglich ein Verkauf von gebrauchten Policen wird ab dem 1. Januar 2009 zum Abgeltungstarif steuerpflichtig.

Vertragsabschluss ab 2005: Bei diesen Verträgen wird die positive oder negative Differenz zwischen der Auszahlungssumme bei Kündigung bzw. Fälligkeit und der bis dahin geleisteten Prämien als Kapitaleinnahme versteuert. Wird die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt, so unterliegt lediglich die Hälfte der Kapitaleinnahme der Besteuerung. Die bis zur Auszahlung anfallenden Erträge sind steuerfrei.

Werden die Kriterien im Hinblick auf die Laufzeit (nach Ablauf von zwölf Jahren) und das Alter (nach Vollendung des 60. Lebensjahres) nicht eingehalten, unterliegt die Kapitaleinnahme zu 100 Prozent der Besteuerung. Bis zur Auszahlung sind die Erträge steuerfrei. Eine Ausnahme bilden lediglich Zahlungen aus privaten Rentenversicherungen.

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Die neue Abgeltungssteuer ab 2009

Ab 2009 wird bei einer vorzeitigen Kündigung oder Fälligkeit eine Steuer in Höhe von 25 Prozent der positiven Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und Summe der eingezahlten Prämien einbehalten. Ob 100 Prozent dieser positiven Differenz oder nur die Hälfte der Abgeltungssteuer fällig werden, hängt wiederum davon ab, inwiefern die Kriterien im Hinblick auf Laufzeit und Alter eingehalten werden.

Nelson Cremers (cremers@cremers-partner.de)


Diesen Artikel finden Sie in APOTHEKE + MARKETING 09/2007 auf Seite 44 f. oder als PDF-Download im Kasten oben rechts.

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