Beratungstipps
Veränderte Zuzahlungen
02.09.10 – (fre) Mehrere Millionen Versicherte werden mit veränderten Zuzahlungen für ihre Arzneimittel konfrontiert. Kostenlos können Versicherte einen ständig aktualisierten Zuzahlungsbefreiungsrechner nutzen. Unter www.aponet.de gibt es zudem weitere nützliche Informationen zum Thema Zuzahlungen bei Arzneimitteln. In der Apotheke erkennt das Apothekenteam anhand des Computerprogramms, ob ein Präparat zuzahlungspflichtig ist oder nicht. Zuweilen lässt sich ein zuzahlungsfreies Austauschpräparat finden. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln müssen Patienten zehn Prozent des Preises zuzahlen. Mindestens müssen es 5 Euro, höchstens dürfen es 10 Euro sein. (Quelle: ABDA)
Falsch dosierte Arzneisäfte
02.09.10 – (fre) Eltern sollten sich von Apotheker und PTA zeigen lassen, wie sie Arzneisäfte für ihre Kinder korrekt dosieren. Beim Abmessen von Flüssigkeiten kommt es häufig zu unbeabsichtigten Fehldosierungen. Dies zeigt eine Studie aus den USA, bei der 300 Mütter oder Väter gebeten wurden, 5 Milliliter eines Saftes mit verschiedenen Dosierhilfen abzumessen. Besonders ungenau war das Abmessen mit Dosierbechern: Jede vierte Dosis überschritt die gewünschte Menge um mehr als 40 Prozent. Am besten schnitten Tropfer und Spritzen ohne Adapter ab. (Quelle: ABDA)
Umgang mit Wildfrüchten
26.08.10 – (fre) Vor dem Verzehr sollten selbst geerntete Heidelbeeren, Himbeeren oder Pilze unbedingt gewaschen werden, denn sie könnten mit gefährlichen Erregern, kontaminiert sein. Werden die Wildfrüchte jedoch gründlich abgespült, besteht keine Ansteckungsgefahr, und auch das Erhitzen beim Kochen und Braten zerstört die Erreger. Neben dem Infektionsrisiko besteht beim Sammeln von Früchten oder Pilzen auch Verwechslungsgefahr mit nicht genießbaren Arten: Grundsätzlich sollten nur solche Beeren und Pilze gegessen werden, die dem Sammler gut bekannt sind. Wer sich unsicher ist, sollte besser die Finger von den Pflanzen lassen. (Quelle: Apothekerkammer Hamburg und Hamburger Apothekerverein e.V.)
Schmerzgele und Lichtempfindlichkeit
19.08.10 – (fre) Rezeptfreie Schmerzgele mit dem Wirkstoff Ketoprofen können die Lichtempfindlichkeit der Haut verstärken und zu Hautreaktionen führen. Werden sie angewendet, sollte die Haut daher gut vor Sonnenlicht geschützt werden. Der Lichtschutz sollte nach Beendigung der Behandlung noch zwei Wochen lang beachtet werden. Treten dennoch Hautreaktionen auf, sollten Patienten die Anwendung sofort beenden und zusätzlich jeden Verdacht auf eine Nebenwirkung mit Arzt oder Apotheker besprechen. Wird Ketoprofen nicht vertragen, kann der Apotheker Schmerzgele mit anderen Wirkstoffen empfehlen. (Quelle: ABDA)
Schulzeit ist Läusezeit
11.08.10 – (fre) Nach den großen Ferien tauchen wie wieder auf den Kinderköpfen auf: Läuse. Zur Vorbeugung ist es ratsam, Mützen, Tücher, Bürsten und Haarschmuck nicht zu tauschen und lange Haare zusammenzubinden. Bei Läusealarm in Schule oder Kindergarten sollten die Kinder täglich kontrolliert werden. Bei Läusebefall gilt: Ein giftfreies pflanzliches Mittel wählen, denn nur bei diesen Präparaten bilden sich keine Resistenzen. Auch 14 Tage nach der Läusebehandlung sollte nach jeder Haarwäsche eine große Portion Pflegespülung aufgetragen werden. Dann mit dem Nissenkamm Strähne für Strähne bis zu den Spitzen auskämmen und den Kamm nach jeder Strähne auf Küchenpapier ausstreichen: Nissen sind als kleine Punkte, Läuse als kleine Tiere sichtbar. (Quelle: Rausch)
Extras & Downloads
- Das „Venensortiment“ macht Mode (A+M 04/2010, Seite 30)
- Schutz vor Sonne, Pollen, Insektenstichen (A+M 04/2010, Seite 26)
- Zielgruppe Frauen: Aktionen für jede Lebensphase (A+M 01/2010, Seite 18)
- Zahn- und Mundhygiene: Markt setzt auf Pflegebewusstsein (A+M 08/2009, Seite 32)
- Zum „Tag der Zahngesundheit“: Eine Aktion mit Biss! (A+M 07/2009, Seite 22 ff.)
Schmerzpflaster im Sommer
05.08.10 – (fre) Bei heißem Wetter kann es bei Schmerzpflastern zu Überdosierungen kommen. Davor warnt die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Durch eine erhöhte Hauttemperatur werden die stark wirksamen schmerzstillenden Wirkstoffe, wie Fentanyl oder Buprenorphin, schneller und leichter durch die Haut hindurch ins Blut aufgenommen. Daher sollten Patienten die Hautstelle mit dem Schmerzpflaster vor Wärmequellen wie intensiver Sonnenbestrahlung schützen. Das gilt auch für alle andere Arten der Hauterwärmung, etwa für Heizdecken, Wärmflaschen, Saunabesuche oder heiße Bäder. (Quelle: ABDA)
Keine pralle Sonne
29.07.10 – (kig) Im Sommer sollten Medikamente vor starker Hitze geschützt werden und nicht in der prallen Sonne liegen. Denn dadurch können sie unwirksam werden, auch wenn von außen keine Veränderungen sichtbar sind. Bei stark aufgeheizten Asthmasprays verändern sich beispielsweise deren Dosierungsgenauigkeit und die Wirksamkeit. Einmal geschmolzene Zäpfchen dürfen auch nach dem Abkühlen nicht mehr verwendet werden. Der Grund: Die Wirkstoffe können sich in der geschmolzenen Grundlage ungleichmäßig verteilen. Cremes können durch Hitze ihre Konsistenz verändern, Fette können verderben. (Quelle: ABDA)
Hitzetipps für Herzkranke
22.07.10 – (kig) Patienten, die blutdrucksenkende Arzneimitteln und Diuretika einnehmen, sollten bei extremer Hitze die Dosierung der verabreichten Medikamente überprüfen lassen. Bei hohen Außentemperaturen müssen zudem Kochsalz- und Elektrolytverluste ausgeglichen werden. Geeignete Getränke sind zimmerwarme Mineralwässer oder Fruchtsäfte, die auch miteinander gemischt werden können. Für die Essgewohnheiten gilt: Lieber viele kleine als wenige üppige Mahlzeiten, viel frisches Obst und Gemüse. (Quelle: Deutsche Herzstiftung)
Alkohol kann den Schlaf stören
15.07.10 – (kig) Nicht nur die Hitze der vergangenen Tage auch der Konsum von Alkohol kann zu schlaflosen Nächten führen. Schlafstörungen treten bereits ab dem Konsum von 0,6 Gramm Alkohol pro Kilogramm Körpergewicht auf. Bei einem 70 Kilogramm schweren Menschen entspricht das 42 Gramm Alkohol und damit etwa einem Liter Bier oder drei Gläsern Wein zu je 0,15 Litern. (Quelle: ABDA)
Insektenstiche: wann zum Arzt?
08.07.10 – (fre) Hausmittel oder rezeptfreie Medikamente reichen oft zur Behandlung von Insektenstichen aus. Während Mückenstiche in Deutschland meist relativ harmlos sind, können Wespen- und Bienenstiche lebensgefährlich sein. Falls der Stachel noch in der Haut steckt, sollte er möglichst schnell mit einer Pinzette entfernt werden. Wer im Mund- oder Rachenbereich gestochen wird, sollte rasch einen Arzt aufsuchen. Etwa ein bis fünf Prozent der Bundesbürger reagieren zudem allergisch auf Wespen- oder Bienengift. Bei einem Zeckenstich (auch Zeckenbiss genannt) können dem Speichel des Parasiten auch Krankheitserreger in den menschlichen Körper gelangen. Zecken sollten ebenfalls mit einer Pinzette aus der Haut entfernt werden.