ApoBetrO: Arzneimittel für Notfälle
Jede öffentliche Apotheke ist verpflichtet, laut Apothekenbetriebsordnung (ApoBetrO) bestimmte Arzneimittel für Notfälle vorrätig zu halten. Welche dies sind, wird in Paragraf 15 Anlage 3 geregelt. Die geplante Neufassung der ApoBetrO betrifft aller Voraussicht nach auch die Liste der Antidote. Den derzeitigen Stand und mögliche Änderungen stellen wir Ihnen kurz vor.
Die Medikamente, also die Zusammenstellung der Präparate, die nach Paragraf 15 Apothekenbetriebsordnung gemäß Anlage 3 vorrätig gehalten werden müssen, sollten regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sie komplett und ob die Präparate noch ausreichend lange haltbar sind.
Aus organisatorischen Gründen bewahren viele Apotheken die Antidote, bis auf die kühlkettenpflichtigen Präparate wie Tetanus-Impfstoff und -Immunglobulin, in einer gesonderten Schublade auf: in der „Notfallschublade“.
Das Überprüfen der Notfallschublade passiert in der Apotheke von Frau Janssen üblicherweise Anfang Mai. In diesem Jahr war die gewohnte Routine allerdings etwas durcheinander geraten. Denn es gab einen Wasserrohrbruch in der Apotheke. Bis der Schaden behoben war, dauerte es gut vier Wochen.
Mitte Juni saß Frau Janssen vor dem Computer und checkte ihre E-Mails. Unter anderem stieß sie auf einen Newsletter von Springer Medizin, in dem Informationen zur geplanten Neufassung der Apothekenbetriebsordnung zusammengestellt waren: „Bei den Antidoten muss eine Apotheke weiterhin Antischaum-Mittel zur Behandlung von Tensid-Intoxikationen, Medizinische Kohle, Tetanus- Impfstoff, Tetanus-Hyperimmun-Globulin 250 I.E. sowie neu Hepatitis-B-Immunglobulin an Lager haben. Antidote gegen Intoxikationen und Überdosierungen mit Opiaten, Cholinesterase- Hemmern, Cyanid und Methämoglobinbildnern gehören künftig nicht mehr zum Pflichtsortiment.“
Guter Überblick zählt „Frau Kaufmann, haben wir eigentlich die Notfallschublade dieses Jahr schon überprüft?“ „Nein“, ruft die PTA Frau Kaufmann erschrocken. Das war tatsächlich zwischen Wassereimern, Baustaub, Schubladen-Auslagerung und Renovierung vergessen worden.
Doch die PKA Frau Müller kann die beiden beruhigen: „Laut Computer ist alles da. Die Präparate sind noch lange haltbar und wieder ordnungsgemäß in die dafür vorgesehene Schublade eingeräumt.“ Damit war das Problem erst einmal vergessen. Während der etwas ruhigeren Sommermonate fallen Frau Janssen die Antidote jedoch wieder ein. Und dass sie sich noch einmal im Hinblick auf möglicherweise anstehende Änderungen informieren wollte.
Dr. Constanze Schäfer
Diesen Artikel finden Sie in DAS PTA MAGAZIN 09/2010 auf Seite 60 ff. oder als PDF-Download im Kasten oben rechts.
