Parenterale Rezepturen

(kig) Für Apotheken, die parenterale Rezepturen herstellen, hat das neue Jahr einige Veränderungen gebracht. Kurz vor Weihnachten hatten sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und der Deutsche Apothekerverband (DAV) auf die neuen Vergütungsmodalitäten verständigt. Wie Apotheke Adhoc berichtet, können im Januar hergestellte Rezepturen übergangsweise auch noch im Februar abgerechnet werden.

Seit 1. Januar sind Apotheken verpflichtet, detaillierte Informationen über die verarbeiteten Fertigarzneimittel an die GKV zu übermitteln. Apotheken, die dazu technisch noch nicht in der Lage seien, könnten ihre im Januar hergestellten Rezepturen dem Bericht zufolge auch noch im Februar abrechnen.

Die Taxation muss jedoch in jedem Fall nach der seit Jahresbeginn geltenden Anlage 3 der Hilfstaxe erfolgen. Über die Einzelheiten etwaigen Übergangsregelung will der DAV seine Mitglieder direkt informieren.

19.01.10

Quelle: Apotheke Adhoc

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