Wird ASS rezeptpflichtig?
(kig) Großpackungen mit dem Analgetikum Acetylsalicylsäure (ASS) könnte es schon bald nicht mehr ohne Rezept in der Apotheke geben. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat sich dafür ausgesprochen, die Packungsgrößen gängiger apothekenpflichtiger Schmerzmittel zu begrenzen: Im Fall von ASS auf zehn Gramm Wirkstoff – das entspricht 20 Tabletten à 500 Milligramm Wirkstoff.
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Sollte das Bundesministerium für Gesundheit der Empfehlung folgen, könnte ASS damit zum ersten Mal in seiner Geschichte verschreibungspflichtig werden. Für die Abgabe von 50er und 100er Packungen wäre dann eine ärztliche Verordnung nötig.
Bei Ibuprofen soll die Packungsgröße auf acht Gramm Wirkstoff beschränkt werden. Damit wären die 50er-Packungen der 200 und 400 Milligramm Dosierung künftig rezeptpflichtig. Apothekenpflichtige Diclofenac-Präparate dürfen der Empfehlung zufolge maximal 500 Milligramm Wirkstoff enthalten. Die Beschränkung hat in diesem Fall keine praktischen Konsequenzen, da die aktuell auf dem Markt verfügbaren Präparate diese Grenze nicht überschreiten. Schmerzmittel mit Phenazon und Propyphenazon sollen wie ASS-Präparate maximal zehn Gramm Wirkstoff enthalten dürfen.
Das Ministerium muss das Votum des Sachverständigenausschusses nun prüfen. Sollte es sich der Empfehlung anschließen, werden ASS und Phenazon in die Verschreibungsverordnung aufgenommen und die Bestimmungen für die partielle Freigabe aus der Rezeptpflicht für die anderen Wirkstoffe angepasst. Letztlich ist für die Änderung der Verordnung noch die Zustimmung des Bundesrates notwendig.
14.01.10
Quelle: Apotheke adhoc