Bald nicht mehr erstattungsfähig

(kig) Krankenkassen werden künftig die Kosten für lang wirksame Insulinanaloga nicht mehr erstatten: Grund ist, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-Ba) vom 18. März 2010 nicht beanstandet hat. diabetesDE und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) bedauern diese Entscheidung.

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Der Beschluss des G-Ba sagt, dass lang wirksame Insulinanaloga keinen Zusatznutzen für Typ-2-Diabetiker haben, und daher – solange sie teurer sind als herkömmliches Verzögerungsinsulin – nicht mehr erstattet werden können. Einzige Ausnahmen sind allergische Reaktionen auf Humaninsulin oder ein hohes Risiko für Hypoglykämien trotz intensivierter Insulintherapie. Durch die Entscheidung des BMG wird der Beschluss mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam. Diese erfolgt voraussichtlich im August 2010.

Die aktuelle Entscheidung bedeutet für betroffene Typ-2-Diabetiker, dass sie ihre Diabetestherapie mit ungewissen Folgen umstellen oder auf eventuelle Rabattverträge ihrer Kasse mit den Herstellern warten müssen, so diabetesDE und DDG. Solche Vereinbarungen lägen teilweise schon vor, allerdings nicht mit allen Herstellern für alle Kassen.

07.07.10

Quelle: diabetesDE

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