Risikoermittlung bei Apotheken
Bankinstitute sind bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel dazu verpflichtet, die Kreditwürdigkeits- oder Bonitätsprüfung bei Apotheken durch Berücksichtigung unterschiedlicher Kriterien durchzuführen. Dazu gehören unter anderem auch die voneinander meist weitgehend unabhängigen Einschätzungen sowohl des Kreditsachbearbeiters als auch des Kundenberaters der jeweiligen Bank oder Sparkasse.
Testen Sie Ihre Bonität
Der Selbsttest kann Ihnen Anhaltspunkte dafür geben, wie die Bankmitarbeiter Ihre Bonität einschätzen werden und auf welche Punkte Sie achten sollten. Versuchen Sie, die angesprochenen Aspekte mit Hilfe der vorgegebenen Antworten zu bewerten.
Tipp: Lesen Sie auch den Artikel zum Test Finanzen: Wegweiser durch den Förderdschungel (erschienen in Ausgabe 03/2008 von APOTHEKE + MARKETING)
Frage 1 von 8
Einkünfte (gemäß Steuerbescheiden der vergangenen drei Jahre) Aktuelle wirtschaftliche Entwicklung (gemäß betriebswirtschaftlicher Auswertungen usw.) Vermögensverhältnisse (gemäß Selbstauskunft) Kaufmännische Ausstattung (vor allem Apothekenausstattung, Rechnungswesen) Zukunftsaussichten der Branche (beispielsweise durch Erhebungen von Berufsverbänden) Anpassungsmöglichkeiten auf Umsatzrückgänge (beispielsweise durch neue Kunden) Bisherige Kontoführung (kreditorisch und debitorisch) Kreditsicherheiten (gemäß eigener Sicherheitenaufstellung)
Einkünfte (gemäß Steuerbescheiden der vergangenen drei Jahre)
